- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent ab Stichdatum 1.1.2016. (Anm.: das erfüllen wir heute schon locker)
- Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und die nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Eine
Ausnahmeregelung gilt für Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Wenn die Kessel vor 1985 eingebaut wurden, dürfen sie ab 2015 nicht mehr betrieben werden.
- Für den Gebäudebestand sind darüber hinaus keine Änderungen zur EnEV 2009 vorgesehen.
- Es wurde eine Neuskalierung des "Bandtachos" im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) vorgesehen. Des weiteren gilt nun ein verstärkter Fokus auf die Modernisierungsempfehlungen.
Der "Bandtacho" wird zusätzlich mit Energieeffizienzklassen von A+ bis H versehen.
- Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden!
(Anm.: Da sind wir mal gespannt! :-) )
- Energetische Kennwerte wie dieEndenergie und die Energieeffizienzklasse müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen mit angegeben werden. (Anm.: Auch das wird
spannend! :-) )
- Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 1,8 ab 2016.
- Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise. (Anm.: diese sollten eigentlich auch vorher schon erfolgen, allerdings haben wir dies nie erlebt.)
- Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen. (Anm.: auch das noch! :-))
Link zur EnEV 2014 auf der Webseite des
Bundesministeriums für Wirtschaft